Grundkosten, Zusatzkosten und Anderskosten sind Begriffe aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) eines Unternehmens. Mit ihnen sind die verschiedenen Aufwendungen gemeint, die innerhalb des betrieblichen Leistungsprozesses einer Periode anfallen. Erfasst und ausgewertet werden sie für die Kalkulation von Herstellkosten sowie Verkaufspreisen.
Grundkosten – die Definition
In der Kosten- und Leistungsrechnung, dem internen Rechnungswesen eines Betriebes, bilden Kosten den Verzehr von Produktionsfaktoren ab. Material, Hilfsstoffe, menschliche Arbeit und Leistungen anderer Abteilungen – das alles fließt in den Leistungsprozess ein. Die meisten dieser Aufwendungen zählen zu den Grundkosten, da sie in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Finanzbuchhaltung und in der Kosten und Leistungsrechnung mit dem identischen Betrag erfasst werden. Unter dem Begriff Grundkosten werden also all jene Kosten in der Leistungsrechnung zusammengefasst, die eine wertmäßig exakt gleiche Buchung in den Aufwendungen der Buchhaltung haben.
Beispiele für Grundkosten
Als Werteverzehr von Produktionsfaktoren findest du in der Kostenrechnung diese Grundkosten:
- das eingesetzte Material
- der Verbrauch von Hilfsstoffen und Energie
- die geleistete Arbeit von Mitarbeitern
- eingekaufte Fremdleistungen
- und andere mehr
Für die Herstellung einer Maschine fallen zum Beispiel diese mit der GuV aufwandsgleichen Kosten an:
KLR: Eingebaute Fertigungsteile gemäß Stückliste und Einkaufsbetrag
GuV: Materialeinkauf und -verbrauch gemäß Rechnungsbelegen
KLR: Einsatz von Hilfsstoffen, Strom
GuV: Aufwand gemäß Einkaufsrechnungen
KLR: Montagelöhne gemäß Stundenzettel
GuV: Lohnkosten aus den Lohnlisten
KLR: Lackieren der Oberflächen (Fremdleistung) gemäß Beleg
GuV: Aufwand gemäß Rechnung des Dienstleisters
Abgrenzung der Grundkosten von Anders- und Zusatzkosten
Die in der Kosten- und Leistungsrechnung erfassten Grundkosten entsprechen also dem Zweckaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung der Finanzbuchhaltung. Alle Kosten, die für die Erzielung des Umsatzes entstanden sind, zählen zum Aufwand im Leistungsprozess. Neutrale Aufwendungen werden in der KLR nicht berücksichtigt. Du brauchst auch keine großen Berechnungen anfertigen, übernimm die Grundkosten einfach aus dem Rechnungswesen.
Die zweite große Kostenart in der Leistungsrechnung sind kalkulatorische Kosten. Diese werden nur für die Kalkulationen von Kosten und Preisen benötigt. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gar nicht oder mit einem anderen Wert ausgewiesen.
Wichtige Positionen sind
- in Einzelunternehmen oder in Personengesellschaften der Unternehmerlohn
- in Betrieben mit einem niedrigen Zinsaufwand kalkulatorische Zinsen für das Eigenkapital
- in Betrieben, die eigene Räume nutzen können, die kalkulatorische Miete.
Dabei zählt der Unternehmerlohn zu den Zusatzkosten, da er in der Finanzbuchhaltung gar nicht erfasst wird. Kalkulatorische Zinsen gelten als Anderskosten – hier wird in der KLR ein höherer (marktüblicher) Zins erfasst als in der GuV. Auch Abschreibungen zählen zu den Anderskosten, wenn sie in der Kostenrechnung mit einem anderen Betrag gebucht werden als in der GuV.
Die Grundkosten im Kalkulationsschema
Ein Ziel der Kosten- und Leistungsrechnung ist die verursachergerechte Verteilung der angefallenen Kosten auf die Kostenträger und Kostenstellen des betrieblichen Leistungsprozesses. Das bildet die Basis sowohl für die Voll- als auch für die Teilkostenrechnung. Üblich ist hier eine Betrachtungsweise je Stück oder je Mengeneinheit. Teile daher als erstes die aus der Gewinn- und Verlustrechnung übernommenen Beträge auf die produzierte Stückzahl oder auf die erbrachten Dienstleistungen auf, wenn du Grundkosten berechnen willst.
Einzelkosten kannst du dabei direkt zurechnen, für Gemeinkosten benötigst du definierte Verteilschlüssel oder Zuschlagssätze. In diesen Positionen der Kostenrechnung findest du die Grundkosten wieder:
Materialkosten
(entsprechen dem Aufwand für Einzelkosten gemäß Einkaufspreisen)
+ Materialgemeinkosten Zuschlagssatz
(enthalten als Grundkosten z.B. Lohnkosten für Arbeit im Lager, Abschreibungen für die Lagereinrichtung, Betriebsstoffe für Förderfahrzeuge)
+ Fertigungskosten
(enthalten Grundkosten wie Stundenlöhne, Maschinenkosten je Stunde
= Abschreibung, Zinsen für Finanzierung, Leasingraten)
+ Fertigungsgemeinkosten Zuschlagssatz
(enthalten die Grundkosten für Energie, für angemietete Gebäude, Gehalt des Fertigungsleiters)
+ Sondereinzelkosten der Fertigung
(Grundkosten sind z.B. Werkzeugpreise für einzelne Produktgruppen)
= Herstellkosten
+ Verwaltungsgemeinkosten Zuschlagssatz
(enthalten Grundkosten wie das Gehalt für den angestellten Geschäftsführer, für Verwaltungs- und Buchhaltungsmitarbeiter, die Miete für Verwaltungsgebäude, Steuerberatungskosten, Gebühren…)
+ Vertriebsgemeinkosten Zuschlagssatz
(enthalten Grundkosten für Marketing und Vertrieb)
= Selbstkosten
+ Gewinnzuschlag
= Barverkaufspreis
Das musst du bei der Berechnung von Grundkosten beachten
Kostenrechner betrachten nur den eigentlichen Leistungsprozess im Unternehmen. Daher ist es wichtig, dass du nur die Aufwendungen berücksichtigst, die tatsächlich angefallen sind. Achte also darauf, dass dein Input (deine Kosten) zum Output (also den hergestellten Einheiten) passt. Sind die Umsätze noch nicht realisiert worden, weil die produzierten Einheiten noch nicht verkauft worden sind, so entstehen Bestandsveränderungen an Vorräten, fertigen bzw. halbfertigen Erzeugnissen. Dafür ein einfaches Beispiel:
Ein Hersteller für hochwertige Schreibgeräte verbucht in seiner Finanzbuchhaltung für einen Monat
- Einkaufskosten für 10.000 Stück Gehäuserohlinge, 1.000 Euro
- Einkaufskosten für 20.000 Stück Minen, 2.000 Euro
- Einkaufskosten für 20.000 Sets Zubehör, 4.000 Euro
- Lohnkosten für die Montage der Geräte in Höhe von 5.000 Euro
Willst du die Herstellkosten der Fertigung berechnen, so berücksichtige nur die Grundkosten für die montierte Stückzahl. Diese liegt in diesem Monat bei 10.000 Stück.
Die Kostenrechnung hat außerdem bereits die Zuschlagssätze für die Gemeinkosten ermittelt:
Materialgemeinkosten-Zuschlagssatz 30 %
Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagssatz 50%
Materialkosten
Gehäuserohlinge für 10.000 Stück: 1.000 Euro
Minen, 10.000 Stück: 1.000 Euro
Set Zubehör, 10.000 Stück: 2.000 Euro
+ Materialgemeinkosten-Zuschlagssatz 30% 1.200 €
+ Fertigungskosten
Lohnkosten für die Fertigung von 10.000 Stück 5.000 €
+ Fertigungsgemeinkosten-Zuschlagssatz 50% 2.500 €
= Herstellkosten 12.700 €
Für jedes Stück entstehen hier also 1,27 Euro Grundkosten. Außerdem haben sich deine Vorräte erhöht. Du kannst noch weitere 10.000 Stück Minen sowie Zubehörsets verbauen.