Der Unternehmerlohn zählt zu den Aufwendungen, die das Betriebsvermögen vermindern. In Kapitalgesellschaften wie der AG oder der GmbH wird er direkt als Aufwand verbucht. Bei Einzelunternehmen, beispielsweise dem eigetragenen Kaufmann (e. K.), und Personengesellschaften, die keine juristische Person darstellen, wird das jedoch schwierig. Der Inhaber des Unternehmens oder der Gesellschaft arbeitet in der Firma mit, so dass er viele Funktionen wahrnimmt, in erster Linie jedoch Führungs- und Leitungsaufgaben. Der Firmenbesitzer darf sich selbst aus rechtlichen Gründen kein Gehalt zahlen. Daher muss der Unternehmerlohn kalkulatorisch zusätzlich in die Unternehmenskosten eingerechnet werden. Die Basis der Berechnung bildet die Vergütung der Arbeitsleistung eines vergleichbaren Gehaltsempfängers, zum Beispiel eines leitenden Managers.
Die Definition des Begriffs „kalkulatorischer Unternehmerlohn“
Der kalkulatorische Unternehmerlohn kann folgendermaßen charakterisiert werden: Führst du als Unternehmer einen Betrieb und erhältst hierfür keine feste Vergütung, musst du einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ermitteln. Er dient zur Deckung deiner privaten Lebenshaltungskosten und zu deiner sozialen Absicherung. Er ist zwingend in der Finanzplanung deines Unternehmens zu berücksichtigen und beeinflusst entscheidend die Preisbildung deiner Erzeugnisse. Der Unternehmerlohn ist ebenso eine wichtige Grundlage der externen Unternehmensbewertung durch Banken oder Kapitalgeber.
Welche Bedeutung hat der kalkulatorische Unternehmerlohn im Rechnungswesen?
In die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens geht der Unternehmerlohn nicht ein. Er wird im internen Rechnungswesen als aufwandslose Kosten in fiktiver Höhe in die Preisfindung einkalkuliert. Dem kalkulatorischen Unternehmerlohn liegt somit keine betriebliche Buchung zugrunde. Im Jahresabschluss nach HGB erscheint er nicht. Er wird jedoch in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) erfasst – die Preiskalkulation erfolgt auf der Grundlage der betrieblichen KLR. Diesen Kosten steht kein Aufwand, also keine Gewinnverminderung, gegenüber. Sie werden deshalb als Zusatzkosten bezeichnet.
Welche Bedeutung hat der kalkulatorische Unternehmerlohn für den Unternehmer?
In inhabergeführten Firmen existiert kein Arbeitsvertrag, in dem festgeschrieben wird, welches Einkommen der Unternehmer erhält. Als Inhaber einer Einzelfirma oder einer GbR, OHG bzw. KG überweist du dir kein Gehalt. Dennoch muss deine Arbeitsleistung in der KLR Berücksichtigung finden, um zu wirtschaftlich sinnvollen Absatzpreisen zu gelangen. Daher wird ein fiktiver kalkulatorischer Unternehmerlohn in die KLR einbezogen. Die Einkünfte des Unternehmensinhabers werden aus den Überschüssen der Firma generiert. Dies gilt als Privatentnahme und schmälert das Eigenkapital deiner Firma, jedoch nicht den Gewinn. Es besteht indes keine Verpflichtung, dem Unternehmen den kalkulatorischen Unternehmerlohn tatsächlich zu entziehen, das Kapital kann auch im Geschäft verbleiben. Sind keine Privatentnahmen getätigt worden, entspricht der kalkulatorische Unternehmerlohn dem fiktiven Geschäftsführergehalt.
Gerade für Gründer ist es sehr schwierig einzuschätzen, welche Gehaltshöhe realistisch und für das Unternehmen tragbar ist. Ein genereller Verzicht auf einen kalkulatorischen Unternehmerlohn führt jedoch zu Dumpingpreisen gegenüber der Konkurrenz und auf Dauer zur Selbstausbeutung des Einzelunternehmers – daher ist ein Unternehmerlohn zu ermitteln. Der Unternehmerlohn muss durch dein Business verdient werden, anderenfalls ist dein Geschäftsmodell auf längere Sicht nicht wirtschaftlich.
Wie hoch sollte dein kalkulatorischer Unternehmerlohn sein?
Die Interessenlage eines Unternehmers ist vielschichtig. Einerseits soll deine Firma wettbewerbsfähig sein, so dass sich deine Waren oder Dienstleistungen bestens absetzen lassen. Andererseits wäre ein hoher Unternehmerlohn wünschenswert, damit sich deine engagierte Arbeit auszahlt. Oberste Priorität hat jedoch nicht die Lebenshaltung des Inhabers, sondern die Liquidität deiner Firma, die zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss. Ebenso müssen Reserven für unerwartete Ausgaben auf deinem Geschäftskonto vorhanden sein.
Die Kalkulation muss auf realistischen Werten beruhen. Auch wenn du als Unternehmer deine Leistungen selbst erbringst, darf sich dein Lohn nicht an handwerklichen oder verkäuferischen Leistungen orientieren, sondern an deiner Verantwortung für die Leitung und Organisation des Unternehmens. Vergleichbare Daten aus der Branche oder ähnlichen Unternehmen können dir als Richtwert dienen. Die Grundlage der Berechnung bildet das nachweisliche durchschnittliche Gehalt eines angestellten Geschäftsführers mit gleichwertiger Tätigkeit und Qualifikation. Der mit dir zu vergleichende Betrieb muss von Größe, Umsatz, Mitarbeiteranzahl, Standort und Stellung in etwa mit deinem Unternehmen identisch sein. Wärest du in einer GmbH oder einer AG angestellt, erhieltest du beispielsweise laut Arbeitsvertrag jeden Monat 8.000 Euro Entlohnung, die als Personalkosten erfasst würden. Für kleine Unternehmen und Selbstständige ist diese Berechnung keine leichte Aufgabe. Früher gab es für die Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohns eine Formel.
Wie können Unternehmer den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen?
In der Historie wurde die sogenannte „Seifenformel“ zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns genutzt. Sie heißt so, weil sie als erstes um 1940 in der seifenverarbeitenden Industrie verwendet wurde. Diese Formel wird heute nicht mehr angewendet, weil sie veraltet ist. Sie lautete: Kalkulatorischer Unternehmerlohn = 18 x √Umsatz.
Den kalkulatorischen Unternehmerlohn mit dieser Formel zu berechnen, ist nicht mehr empfehlenswert, da die Seifenformel auf überholten Währungs- und Lohnangaben beruht. Der BGH hat generell eine Verwendung von Formeln zur Berechnung des kalkulatorischen Unternehmerlohns untersagt. So kann dieser nur näherungsweise anhand öffentlich zugänglicher Informationen aus der Branche, beispielsweise Gehaltsvergleichen, bestimmt werden. Auskünfte dazu findest du auf Vergleichsportalen, bei der IHK oder deinem Steuerberater.
Welche Auswirkungen hat ein fehlender kalkulatorischer Unternehmerlohn?
Kalkulierst du den kalkulatorischen Unternehmerlohn nicht in die KLR ein, würden deine Verkaufspreise für Produkte und Dienstleistungen zu niedrig ausfallen. Das liegt an zu geringen Selbstkosten und wird an folgendem Beispiel deutlich:
Ein Tischlermeister stellt mit zwei Angestellten Einzelanfertigungen von Sitzmöbeln her. Für den Lohn der Mitarbeiter, das Material sowie die Fixkosten für PC, Strom, Miete usw. fallen im Monat Kosten von insgesamt 60.000 Euro an. Verkauft werden monatlich 75 Stühle. In diesem Fall läge der kostendeckende Preis für die Sitzmöbel bei 800 Euro. Der Unternehmer muss jedoch ein Gehalt zum Leben erwirtschaften. In diesem Beispiel sollen 6.000 Euro pro Monat als Lohn eingeplant werden. Damit ergibt sich für die Stühle ein notwendiger Preis von 880 Euro pro Stuhl.
880 Euro müsste der Tischlermeister für seine Sitzmöbel verlangen, um seine Kosten zu decken und seine Entlohnung zu gewährleisten. Ist dieser Preis am Markt nicht durchsetzbar, muss er zunächst seine sonstigen Kosten senken und/oder weitere Produkte anbieten. Langfristig führt eine Nichtberücksichtigung der Zusatzkosten in Form des kalkulatorischen Unternehmerlohns zur Insolvenz des Unternehmens.